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Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zu Überbrückungsleistungen

Bild: Daniel Desborough

Wer nach dem 60. Altersjahr von der Arbeitslosenversicherung ausgesteuert wird, soll bis zur Pensionierung Überbrückungsleistungen erhalten. Das schlägt der Bundesrat vor. Er will damit die soziale Sicherheit von älteren Arbeitslosen verbessern. Der Bundesrat hatte die Massnahme im Mai angekündigt und nun die Vernehmlassung eröffnet.

Die SKOS erachtet das in Aussicht gestellte Impulsprogramm zur Förderung der Qualifikation und der Chancen von älteren Arbeitskräften kombiniert mit einer Brückenrente ab 60 Jahren als einen sinnvoller Lösungsweg. Sie hatte Ende 2018 einen Vorschlag gemacht, der für diese Personengruppe ab 57 Jahren Ergänzungsleistungen vorschlägt bei gleichzeitigem Verbleib bei der Regionalen Arbeitsvermittlung.

Medienmitteilung Bundesrat
Dokumentation SKOS-Medienkonferenz Ergänzungsleistungen statt Sozialhilfe für ältere Arbeitslose» (11/2018)

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