aktuelle SKOS Richtlinien

SKOS-Medienkonferenz: Ergänzungsleistungen statt Sozialhilfe für ältere Arbeitslose

Ältere Arbeitslose sollen über die Rahmenfrist der Arbeitslosenversicherung hinaus durch die Regionale Arbeitsvermittlung betreut werden und dabei Ergänzungsleistungen statt Sozialhilfe erhalten. Dies fordert die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (SKOS). Dass diese Lösung für ältere Arbeitslose, die zuvor viele Jahre lang gearbeitet haben, rechtlich rasch umsetzbar und finanziell tragbar ist, zeigen zwei im Auftrag der SKOS erstellte Gutachten.

Bild: Daniel Desborough

Kostenfolgen und gesetzliche Regelung

Ältere Arbeitslose sollen über die Rahmenfrist der Arbeitslosenversicherung hinaus durch die Regionale Arbeitsvermittlung betreut werden und dabei Ergänzungsleistungen statt Sozialhilfe erhalten. Dies fordert die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (SKOS). Dass diese Lösung für ältere Arbeitslose, die zuvor viele Jahre lang gearbeitet haben, rechtlich rasch umsetzbar und finanziell tragbar ist, zeigen zwei im Auftrag der SKOS erstellte Gutachten.

Älteren Arbeitnehmenden, welche die Stelle verlieren, gelingt nur selten die dauerhafte Rückkehr in den Arbeitsmarkt. Sie werden überdurchschnittlich oft von der Arbeitslosenversicherung ausgesteuert. Nur jede siebte ausgesteuerte Person über 55 Jahren findet wieder eine Arbeit mit einem existenzsichernden Einkommen. Um zu verhindern, dass diese Personen definitiv aus dem Arbeitsmarkt herausfallen und in die Sozialhilfe abgedrängt werden, verlangt die SKOS, dass über 55-Jährige auch nach der Aussteuerung durch die Arbeitslosenversicherung in den Arbeitsmarkt vermittelt werden. Wenn dies nicht gelingt, sollen sie anstelle von Sozialhilfe Ergänzungsleistungen für ältere Arbeitsnehmende (ELA) erhalten.

Integration in den Arbeitsmarkt hat Priorität
«Der Vorschlag der SKOS will in erster Linie erreichen, dass ältere Personen mit Hilfe der Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) wieder eine Stelle finden. Es geht nicht um eine vorgezogene Rente», betont Felix Wolffers, Co-Präsident der SKOS. Ergänzungsleistungen soll nur erhalten, wer sich weiter um eine Stelle bemüht und vor der Aussteuerung längere Zeit gearbeitet hat. «Mit den Ergänzungsleistungen werden ältere Ausgesteuerte besser behandelt als heute. Zugleich werden diese Personen vor Altersarmut geschützt», hält Felix Wolffers fest. 

Finanzielle Folgen
Pro Jahr werden in der Schweiz zirka 4‘000 Personen im Alter von 57  bis 62 Jahren ausgesteuert. Sie sollen von den Massnahmen zur Wiedereingliederung und Existenzsicherung profitieren können.  . Gemäss den «Berechnungen zur nachhaltigen Verbesserung der Lebenslage von älteren Arbeitnehmenden» einer unabhängigen Beraterfirma  belaufen sich die Mehrkosten der neuen Ergänzungsleistungen netto auf 25 Mio. Franken. 298 Mio. Mehrkosten bei den Ergänzungsleistungen stehen 139 Mio. Minderausgaben bei der Sozialhilfe und 134 Mio. Minderausgaben bei der EL zur AHV gegenüber. Die Lösung führt zu einer Entlastung der Kantone und Gemeinden und einer massvollen Mehrbelastung des Bundes.

Rechtliche Fragen
Die SKOS hat nicht nur die finanziellen Folgen der neuen Ergänzungsleitungen für ältere Arbeitnehmende berechnen lassen, sondern legt auch einen ausgearbeiteten Vorschlag für die Anpassung des geltenden Rechts vor. Dabei hat sie besonders darauf geachtet, dass die neuen Ergänzungsleistungen mit dem EU-Recht im Einklang stehen. Die vorgeschlagene Regelung verbessert die Situation für in der Schweiz lebende Personen, verhindert jedoch einen Leistungsexport in die EU. Die Lösung  für die über 55-Jährigen wurde deshalb nicht im Rahmen der Arbeitslosenversicherung gesucht, sondern im Gesetz über die Ergänzungsleistungen.

Auskünfte

  • Felix Wolffers, Co-Präsident SKOS, Tel. 079 763 91 26
  • Markus Kaufmann, Geschäftsführer SKOS, Tel. 031 326 19 14
  • Gerhard Hauser, Rechtsanwalt, Tel. 031 376 04 70

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