aktuelle SKOS Richtlinien

Vernehmlassung 2. Etappe Richtlinienrevision eröffnet

Die zweite Etappe der Revision der Richtlinien 2023 bis 2027 ist bereit für die Vernehmlassung. Seit über 60 Jahren nutzen Kantone, Gemeinden und private Hilfswerke die SKOS-Richtlinien als gemeinsames Instrument zur Harmonisierung der Sozialhilfe. Die Richtlinien werden regelmässig revidiert und so den aktuellen Anforderungen angepasst. In den Jahren 2015 und 2016 wurden die Richtlinien inhaltlich und 2020 technisch revidiert. Per 2023 erfuhren sie in der ersten Etappe des Revisionszyklus 2023 bis 2027 Anpassungen in drei Themen.

Im Zentrum der Vernehmlassung für die zweite Etappe stehen die 14 Themen Anspruchsvoraussetzungen, Aus- und Weiterbildung, Digitale Grundversorgung, Geltungsbereich, Gleichstellung der Geschlechter, Grundbedarf, Hilfe in Notlagen, Junge Erwachsene und Wohnen, Kinder und Jugendliche, Persönliche Hilfe, Rechtsberatung von unterstützten Personen, Rückerstattung, Soziale und berufliche Integration, Vermögensfreibetrag im Vordergrund. Wir laden Sie deshalb dazu ein, die Aktualisierungen in den Richtlinien und Erläuterungen vollständig und aufmerksam zu prüfen.

Die Teilnahme an der Vernehmlassung für die SKOS-Mitglieder erfolgt online via Webseite unter Mitglieder/Vernehmlassung bis 19. Februar 2025. Bei Fragen zur Revision der SKOS-Richtlinien, zum Entwurf oder zum Fragenkatalog, steht Ihnen unsere Geschäftsstelle gerne zur Verfügung (Richtlinien-Normeswhatever@skos.ch). Am 16. Januar 2025 bietet die SKOS ihren Mitgliedern im Rahmen eines Hearings die Möglichkeit Fragen zu klären und Vorschläge einzubringen. Die Anmeldung zum Hearing befindet sich auf der Vernehmlassungsseite

 

Bieler Tagung 2025