Der Bundesrat schlägt eine Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs vor. Neu soll ein Verfahren für Restschuldbefreiung eingeführt werden, um überschuldeten Personen unter gewissen Voraussetzungen eine zweite Chance für ein schuldenfreies Leben zu ermöglichen. Der Entwurf sieht zwei Lösungen vor: ein vereinfachtes Nachlassverfahren für überschuldete Personen mit regelmässigem Einkommen und einen Sanierungskonkurs für überschuldete Personen, die keine Chance auf eine Einigung mit ihren Gläubigerinnen und Gläubigern haben. Die zuständige Kommission des Nationalrates hat am 29. August einen Kompromiss verabschiedet, der ein dreijähriges Sanierungsverfahren mit Ausnahmen vorsieht. Der Nationalrat behandelt die Vorlage am 25. September 2025. Die SKOS erachtet die Restschuldbefreiung als sehr wichtig und unterstützt den Kompromiss.

