Ab Januar 2025 steht unterstützten Personen im Kanton Neuenburg eine differenzierte, auf ihre Situation abgestimmte und im ganzen Kanton harmonisierte Betreuung zur Verfügung. Für Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller, die selbständig genug sind, um nur materielle Hilfe zu erhalten, wird eine administrative Begleitung eingeführt. Im Gegenzug wird die soziale Betreuung für Personen, die sie benötigen, verstärkt. Eine präventive Sozialberatung und die Organisation von kollektiven Ausbildungsmodulen ergänzen das System. Dieses Ergebnis ist das Resultat einer beispiellosen Zusammenarbeit zwischen dem Staat Neuenburg, den Neuenburger Gemeinden und den Sozialhilfestellen für Flüchtlinge.