Im Auftrag des Ständerats hat der Bundesrat geprüft, welche Möglichkeiten bestehen, die Sozialhilfe für Drittstaatangehörige einzuschränken.
Der Bericht zeigt, dass die Optionen beschränkt sind. Denn die Sozialhilfe liegt grundsätzlich in der Zuständigkeit der Kantone und Gemeinden.
Umfassende Kompetenzen hat der Bund jedoch bei der Regelung des Aufenthalts, der die Voraussetzung für Sozialhilfe ist. Daher konzentrieren sich die dargelegten Möglichkeiten auf diesen Bereich.
Diese Vorschläge werden nun in einer Expertengruppe, in der auch die SKOS vertreten ist, geprüft.
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