Das Anfang 2019 in Kraft getretene revidierte Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) sieht vor, dass Ausländerinnen und Ausländern, die Sozialhilfe beziehen, die Niederlassungsbewilligung entzogen oder die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung verweigert werden kann. In der Sozialhilfepraxis wird seit einiger Zeit beobachtet, dass Bedürftige deswegen vermehrt auf den Bezug von Sozialhilfeleistungen verzichten. Eine im Auftrag der Charta Sozialhilfe Schweiz und der Eidgenössischen Migrationskommission EKM erstellte Studie bestätigt den zunehmenden Nichtbezug von Sozialhilfe durch Ausländerinnen und Ausländer. Für eine vertiefte Analyse braucht es jedoch zusätzliche statistische Grundlagen.
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