aktuelle SKOS Richtlinien

SKOS-Richtlinien: Vernehmlassung gestartet

Seit bald 60 Jahren nutzen Kantone, Gemeinden und private Hilfswerke die SKOS-Richtlinien als gemeinsames Instrument zur Harmonisierung der Sozialhilfe. Die Richtlinien werden regelmässig revidiert und so den aktuellen Anforderungen angepasst. Nach den inhaltlichen Revisionen in den Jahren 2015 und 2016 folgt nun neben wenigen punktuellen Anpassungen primär eine redaktionelle Überarbeitung mit dem Ziel eines besseren Verständnisses und der leichteren Anwendung. Auch die Website der SKOS-Richtlinien wird grundlegend erneuert und erweitert.

Revision zielt vor allem auf mehr Nutzerfreundlichkeit
 

Seit bald 60 Jahren nutzen Kantone, Gemeinden und private Hilfswerke die SKOS-Richtlinien als gemeinsames Instrument zur Harmonisierung der Sozialhilfe. Die Richtlinien werden regelmässig revidiert und so den aktuellen Anforderungen angepasst. Nach den inhaltlichen Revisionen in den Jahren 2015 und 2016 folgt nun neben wenigen punktuellen Anpassungen primär eine redaktionelle Überarbeitung mit dem Ziel eines besseren Verständnisses und der leichteren Anwendung. Auch die Website der SKOS-Richtlinien wird grundlegend erneuert und erweitert.

Die SKOS hat bei ihren Mitgliedern eine Vernehmlassung zu den revidierten Sozialhilfe-Richtlinien eröffnet. Die Richtlinien werden sprachlich neu gefasst, strukturiert und erläutert. Die SKOS-Richtlinien werden damit anwenderfreundlicher und praxisnaher. Die Ansätze zum Grundbedarf bleiben unverändert.

In ihrer überarbeiteten Form werden die Richtlinien mit einer neuen Website auch stärker auf die digitale Nutzung ausgerichtet. Damit wird auch die Verknüpfung von kantonalen Handbüchern oder internen Richtlinien der Sozialdienste mit den Richtlinien ermöglicht.

Die Vernehmlassung läuft bis 23. Januar 2020. Die revidierten Richtlinien werden am 24. April 2020 durch den SKOS-Vorstand zuhanden der SODK-Plenarsitzung vom 7.-8. Mai 2020 verabschiedet. Die SKOS wird der SODK beantragen, den Kantonen die revidierten SKOS-Richtlinien per 1. Januar 2021 zur Anwendung zu empfehlen.

Auskünfte
Markus Kaufmann, Geschäftsführer SKOS, Tel. 031 326 19 14

An der Vernehmlassung teilehmen (für SKOS-Mitglieder)
Dokumente & Fragebogen

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