Normes CSIAS actuelles

Richtungswechsel: Intervention für Langzeitbezüger:innen in der Sozialhilfe

Mit dem Beratungsansatz «Richtungswechsel» sollen das Kompetenzerleben und Wohlbefinden von Langzeitbeziehenden (> 3 Jahre) unmittelbar verbessert und der Langzeitbezug mittelfristig verringert werden. In einem Zeitraum von drei bis vier Monaten werden mit den Langzeitbeziehenden in vier bis sechs Sitzungen Werte und Bedürfnisse erkundet und Zukunftsideen entwickelt. Erfolge werden verstärkt und es werden den Langzeitbeziehenden Hilfestellungen gegeben, um Hindernisse zu bewältigen. Schliesslich wird die weitere Unterstützung geklärt.

Der Beratungsansatz wurde 2020 im Rahmen eines Innovationspool-Projektes der SKOS in Zusammenarbeit zwischen der Berner Fachhochschule und dem burgerlichen Sozialzentrum Bern erprobt. In den Jahren 2021 und 2022 wendeten vier Sozialdienste in einem Innosuisse-Projekt den Ansatz an. Dieser wurde von der BFH begleitet und wissenschaftlich evaluiert (Schlussbericht). Kontrollüberzeugung und Vitalität der teilnehmenden Sozialhilfebeziehenden wurden durch den «Richtungswechsel» signifikant gesteigert. Die befragten Personen fühlten sich selbstwirksamer und konnten auf konkrete Ziele in naher Zukunft fokussieren. Einige Befragte entwickelten Bildungspläne. Die Langzeitbeziehenden, die am «Richtungswechsel» vollständig teilnahmen, beurteilten den persönlichen Nutzen daraus im Schnitt mit vier von fünf Punkten.

Aufgrund der positiven Erkenntnisse macht die SKOS den Beratungsansatz in Form eines Weiterbildungsangebots allen interessierten Sozialdiensten zugänglich. Die Weiterbildung beruht auf dem Peer-to-Peer-Ansatz: Das heisst sie wird von Sozialarbeitenden geleitet, die bereits Erfahrung mit dem Ansatz gesammelt haben. Die Weiterbildung umfasst ein Online- Einführungsmodul mit Videos, das als Vorbereitung selbstständig absolviert wird. In einem Zeitraum von ca. 3 Monaten folgen eine übungsorientierte halbtägige Präsenzveranstaltung sowie zwei einstündige Online-Nachfolgeveranstaltungen. Da Dossierwechsel zwischen Fachpersonen eine Voraussetzung für die Durchführung der Intervention sind, braucht es seitens des Sozialdienstes übergeordnet ein Bekenntnis zum Ansatz.

An der Weiterbildung interessierte Sozialdienste finden wichtige organisatorische Hinweise in einem Merkblatt. Bei Anfragen von grösseren Sozialdiensten mit mehreren Teilnehmenden kann eine separate Durchführung organisiert werden. Bei Interesse gibt Ihnen Andrea Beeler, wissenschaftliche Mitarbeiterin SKOS, gerne Auskunft.