Alle Kantone gewähren Sozialhilfeleistungen, deren Bezug aber in höchst unterschiedlichem Ausmass in den kantonalen Sozialhilfegesetzen selbst gefördert oder behindert wird. Zu diesem Schluss kommt die Studie der Berner Fachhochschule BFH und der Hochschule Luzern HSLU. Forschende der BFH und der HSLU haben systematisch die Gesetze der 26 Kantone mit Blick darauf untersucht, inwieweit die Gesetze selbst Normen enthalten, die den Bezug von Sozialhilfe fördern oder behindern.«Diese föderalistische Vielfalt ergibt im Kontext existenzsichernder Leistungen keinen Sinn», sagt Dr. iur. Pascal Coullery, Prof. FH und Co-Projektleiter der BFH. Die unterschiedlichen Gesetze beeinflussen, ob der Bezug von Sozialhilfe je nach Kanton eher ermöglicht oder erschwert wird. Dr. iur. Melanie Studer, Co-Projektleiterin HSLU, sagt dazu: «Wenn Menschen in finanziellen Notlagen keine Sozialhilfe in Anspruch nehmen, kann sich Armut verfestigen. Die volkswirtschaftlichen Kosten werden tendenziell steigen.»

