Fast ein Drittel der Sozialhilfebeziehenden sind Kinder. Mit gezielten Massnahmen will die SODK nun ihre Situation verbessern. Die SODK-Mitglieder haben an ihrer Plenarversammlung vom 29.5.2026 dafür eine Anpassung der SKOS-Richtlinien beschlossen. Neu gibt es gemäss Richtlinien einen monatlichen Zuschlag von 50 Franken pro Kind auf dem Grundbedarf für den Lebensunterhalt (GBL) sowie situationsbedingte Leistungen (SIL) für Freizeitaktivitäten von mindestens 600 Franken. Die SODK empfiehlt den Kantonen, diese Änderungen bis spätestens am 1.1.2028 in Kraft zu setzen. Zur Medienmitteilung der SODK.

