aktuelle SKOS Richtlinien

SKOS-Positionspapier: Persönliche Hilfe als integraler Bestandteil der Sozialhilfe

Die persönliche Hilfe umfasst die sozialarbeiterische Beratungstätigkeit unabhängig davon, ob wirtschaftliche Hilfe geleistet wird oder nicht. Die Sozialhilfe hat nebst der finanziellen Existenzsicherung von Personen, die sich in einer belastenden Lebenslage befinden, auch den Auftrag individualisierte Massnahmen zur Stabilisierung und Stärkung anzubieten. Wirtschaftliche und persönliche Hilfe gehen Hand in Hand und ergänzen sich, können aber auch unabhängig voneinander geleistet werden. In einem neuen Positionspapier wird die persönliche Hilfe als Auftrag der Sozialhilfe erläutert, auf Ergebnisse der beiden Voruntersuchungen der ZHAW eingegangen und Schlussfolgerungen für die Sozialhilfe gezogen.

Das Thema der persönlichen Hilfe als Auftrag der Sozialhilfe im Bereich der Beratung hat durch die letzte Richtlinienrevision an Sichtbarkeit gewonnen. Sie wurde in ein eigenes Kapitel zusammengefasst. Im Bericht zum SKOS-Monitoring 2021 (S. 5) wurde festgestellt, dass die Kantone und Gemeinden diesen Auftrag mehrheitlich wahrnehmen, und zwar auch bei Personen, die keinen Anspruch auf wirtschaftliche Hilfe haben. Es stellten sich aber Fragen zu Umfang, Dauer und systematischer Implementierung der persönlichen Hilfe mit oder ohne Sozialhilfebezug. Deshalb beschloss die Geschäftsleitung der SKOS, die ZHAW mit einer Untersuchung zu beauftragen. Diese dokumentierte den aktuellen Stand der Umsetzung und zeigte Möglichkeiten der Weiterentwicklung auf. Eine zweite Vorstudie vertiefte mittels Fokusgruppendiskussionen mit interessierten Sozialdiensten den Verbesserungsbedarf und erfasste bestehende «Good Practices». Diese Vorabklärungen sollen in einem nächsten Schritt dazu beitragen mit interessierten Sozialdiensten konkrete Instrumente und Hilfsmittel (Toolbox) zu entwickeln. 

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