Seit 2021 gelten bei den Ergänzungsleistungen verschärfte Regeln für Vermögensverzicht und -verzehr. Besonders im Zusammenhang mit Pflegekosten zeigt sich eine Entwicklung, die zunehmend auch die Sozialhilfe betrifft. Ein neues Grundlagenpapier der SKOS beleuchtet die Gründe und macht Vorschläge, wie auf diese Entwicklung reagiert werden kann.


