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Schuldenerlass beschlossen

Die Eidg. Räte haben sich auf Sanierungsverfahren für hoch verschuldete Privatpersonen geeinigt. Hoffnungslos verschuldete Privatpersonen erhalten in der Schweiz die Chance, sich von ihrem Schuldenberg zu befreien. Das Parlament hat das Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (Sanierungsverfahren für natürliche Personen) in der Sommersession verabschiedet. Wer Schulden angehäuft hat und den Berg aus eigener Kraft nicht abbauen kann, erhält einmal im Leben die Möglichkeit eines Schuldenschnitts. Dies gilt für Menschen, deren Schulden so hoch sind, dass kein Nachlassvertrag realistisch ist.

Umstritten war bis zum Schluss während wie vielen Jahren ein Schuldner oder eine Schuldnerin im Sanierungskonkursverfahren alle verfügbaren Mittel an die Gläubiger und Gläubigerinnen abgeben muss. Beschlossen wurde schliesslich eine drei Jahre lang dauernde sogenannte Abschöpfungszeit.
Die Räte fügten aber als Zusatz bei, dass Gerichte diese Zeit auf vier Jahre verlängern können. Dies für den Fall, dass ein Schuldner seit mehr als einem Jahr dauernd zahlungsunfähig ist und für die Entwicklung seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit keine aussichtsreiche Prognose gestellt werden kann.


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