Gemäss dem Grundsatz «Eingliederung vor Rente» unterstützt die Invalidenversicherung (IV) Menschen mit gesundheitlichen Problemen bei der Integration in den Arbeitsmarkt. Gemäss den neusten Zahlen des Bundesamtes für Sozialversicherung (BSV) nahmen 2025 rund 61 000 Personen an beruflichen Eingliederungsmassnahmen der IV teil – 3300 mehr als im Vorjahr. Von den über 41 000 Personen, die eine berufliche Eingliederung abgeschlossen hatten, fanden rund 19 200 eine Anstellung; weitere 7000 Personen erlangten eine Erwerbsfähigkeit für den ersten Arbeitsmarkt, hatten aber noch keine Anstellung.
Seit 2008 hat sich die Zahl der Personen, die an beruflichen Eingliederungsmassnahmen teilgenommen haben, verdreifacht. Zu diesen Massnahmen gehören Beratung und Begleitung der versicherten Personen und ggf. ihres Arbeitgebers, Frühinterventionsmassnahmen wie Ausbildungskurse, Anpassungen des Arbeitsplatzes oder sozialberufliche Rehabilitationsmassnahmen, Integrationsmassnahmen zur Vorbereitung auf die berufliche Eingliederung sowie berufliche Massnahmen, wie zum Beispiel Berufsberatung, Umschulung, Arbeitsvermittlung oder Kapitalhilfe.

