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Pro Senectute: Nichtbezug von Ergänzungsleistungen weit verbreitet

Ergänzungsleistungen sind für viele Seniorinnen und Senioren ein zentraler Bestandteil der Altersvorsorge. Gemäss einer neuen Studie ist jedoch davon auszugehen, dass dieses Mittel zur Existenzsicherung zu wenig bekannt ist. Längst nicht alle beantragen Ergänzungsleistungen (EL), obwohl sie diese Gelder allenfalls zugute hätten. In der Schweiz befinden sich schätzungsweise 15,7 Prozent der zu Hause lebenden Menschen über 65 Jahren in einer Situation des EL-Nichtbezugs. Dies entspricht rund 230 000 Personen. 

Erstmals berechnet eine nationale Studie das mögliche Ausmass des Nichtbezugs von Ergänzungsleistungen und analysiert die Gründe für den Nichtbezug von EL. «Bei Beratungen von älteren Personen in prekären Verhältnissen stellen wir immer wieder fest, dass zwar schon seit Längerem ein Anrecht auf EL besteht, die betroffenen Personen diese aber nicht beantragt haben», erklärt Alain Huber, Direktor von Pro Senectute Schweiz.

Die Auswertung der repräsentativen Befragung durch die Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) im Rahmen des nationalen Altersmonitors von Pro Senectute konnte für dieses Phänomen vier Gründe eruieren:

  • Nichtwissen: Es herrscht ein Mangel an Informationen über diese Leistung der AHV.
  • Bewusster Verzicht: Man entscheidet sich aufgrund des grossen Aufwands oder weil man nicht in der Lage ist, die Formalitäten zu erfüllen, bewusst gegen einen Antrag.
  • Wertvorstellungen: Man möchte dem Staat nicht zur Last fallen oder auf «fremdes» Geld angewiesen sein.
  • Scham und Angst: Man möchte nicht als EL-Beziehende bekannt werden oder Personen ohne Schweizer Nationalität fürchten den Verlust des Aufenthaltsrechts, wenn sie EL beziehen.

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