Als einer der ersten Kantone der Schweiz hat der Kanton Zürich beschlossen, den Grundbedarf in der Sozialhilfe für Kinder und Jugendliche auf den 1. Januar 2027 zu erhöhen. Sie erhalten künftig monatlich 50 Franken mehr. Dies hat der Zürcher Regierungsrat am 3. September 2026 beschlossen.
Der Zuschlag für Minderjährige zum Grundbedarf wird bis zum Abschluss der obligatorischen Schulzeit ausgezahlt. Zusätzlich erhalten Familien in der Sozialhilfe ab Januar 2027 angepasste, sogenannte situationsbedingte Leistungen für ausserschulische Freizeitaktivitäten und Förderangebote wie zum Beispiel Musikunterricht oder die Mitgliedschaft in einem Sportverein. Dafür stehen pro Kind und Jahr mindestens 600 Franken zur Verfügung. «Damit verbessern wir die Entwicklungschancen für armutsbetroffene Kinder und Jugendliche», sagt Sozialminister Mario Fehr. «Materielle Armut stellt ein hohes Risiko für die Entwicklung von Kindern dar.»
Die Erhöhung des Grundbedarfs für Kinder und Jugendliche ist das zentrale Element der jüngsten Revision der Richtlinienrevision. Sie beschäftigte sich insbesondere mit der Besserstellung der Kinder und Jugendlichen in der Sozialhilfe mit dem Ziel, die materielle Situation von Kindern und Jugendlichen in der Sozialhilfe zu verbessern, ihre gesellschaftliche Inklusion zu stärken und eine gute Grundlage für eine erfolgreiche berufliche Ausbildung zu schaffen.

