aktuelle SKOS Richtlinien

Medienkonferenz «Keine Aussteuerungen mehr ab 55 – Alternativen zur Sozialhilfe»

Immer häufiger scheiden ältere Arbeitnehmende aus dem Erwerbsleben aus und bleiben auf Dauer ohne Anstellung. Um zu verhindern, dass diese Personen definitiv aus dem Arbeitsmarkt herausfallen und in die Sozialhilfe abgedrängt werden, verlangt die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (SKOS), dass über 55-Jährige von der Arbeitslosenversicherung nicht mehr ausgesteuert werden.

Arbeitslose Personen ab 55 haben es besonders schwer, wieder eine Arbeitsstelle zu finden und werden in der Arbeitslosenversicherung überdurchschnittlich häufig ausgesteuert. Alarmierend ist die Tatsache, dass es für eine Mehrheit der ausgesteuerten Personen dieser Altersgruppe überhaupt nicht mehr möglich ist, eine existenzsichernde Tätigkeit zu finden. Die Folge ist vielfach ein sozialer und wirtschaftlicher Abstieg bis zum Erreichen des AHV-Alters, der immer häufiger zu einer Anmeldung bei der Sozialhilfe führt.

Zwischen 2010 und 2016 ist die Zahl der Sozialhilfebeziehenden über 55 um über 50 Prozent gestiegen. Diese Entwicklung ist entgegen einer gängigen Annahme nur zu einem kleinen Teil demographisch bedingt: Der Anteil der 56- bis 64-Jährigen in der Gesamtbevölkerung ist von 2010 bis 2016 lediglich um 12 Prozent angewachsen. Die Steigerung in der Sozialhilfe ist dabei lediglich die sichtbare Spitze des Problems: „Wir gehen davon aus, dass die Mehrzahl der ausgesteuerten Personen gar nicht in die Sozialhilfe kommt und mit privaten Reserven die Zeit bis zur Pensionierung überbrückt“, erklärt Felix Wolffers, Co-Präsident der SKOS.

Von Langzeitarbeitslosigkeit und Aussteuerung sind je länger je mehr auch gut Qualifizierte betroffen: Die Sozialhilfe ist konfrontiert mit einer stetig steigenden Anzahl von Personen, welchen trotz guter Ausbildung der Anschluss an den Arbeitsmarkt nicht mehr gelingt. Die Unterstützung durch die Sozialhilfe setzt dann zu einem Zeitpunkt an, an dem der berufliche Desintegrationsprozess bereits weit fortgeschritten ist und der Weg zurück in den regulären Arbeitsmarkt vielfach versperrt bleibt. Bedeutend sinnvoller ist es, dafür zu sorgen, dass Personen ab 55 von der Arbeitslosenversicherung nicht mehr ausgesteuert werden.

Gemäss einem von der SKOS präsentierten Modell sollen diese Personen bis zum Erreichen des Pensionsalters in der Arbeitslosenversicherung bleiben und weiterhin durch die RAV in den Arbeitsmarkt vermittelt werden. Diese Lösung führt zu einer besseren und rascheren Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt und entlaste zudem die Sozialhilfe.Nicolas Galladé, Stadtrat von Winterthur und Präsident der Städteinitiative Sozialpolitik hält fest: „Es ist zentral, dass die Vermittelbarkeit von Menschen ab 55 im Arbeitsmarkt gestärkt wird. Denn die Sozialhilfe ist eigentlich der falsche Ort für Menschen, die ihr Leben lang gearbeitet haben und nach wie vor arbeiten wollen.“

In den Genuss der vorgeschlagenen Regelung soll kommen, wer mindestens 20 Jahre gear-beitet hat, seine Stelle erst ab 55 verliert und weiterhin für die Arbeitsvermittlung beim RAV angemeldet ist. Das Modell der SKOS sieht vor, dass diese Personen nach den Ansätzen der Ergänzungsleistungen durch die Arbeitslosenversicherung unterstützte werden. Die SKOS geht davon aus, dass das vorgeschlagene Modell nicht zu Mehrkosten führt. „Die Wirtschaft hat es in der Hand, die Kosten zu steuern, indem sie vermehrt ältere Arbeitslose anstellt“, argumentiert Felix Wolffers, Co-Präsident der SKOS.
Dank diesem System würden ältere Arbeitslose „mit dem Respekt behandelt, den sie ver-dienen“ führte Therese Frösch, Co-Präsidentin der SKOS, heute an einer Medienorientierung aus.

Auskunft:
Felix Wolffers, SKOS Co-Präsident, 079 763 91 26
Therese Frösch, SKOS Co-Präsidentin, 078 885 49 48
Markus Kaufmann, Geschäftsführer SKOS, 031 326 19 14
Nicolas Galladé, Präsident Städteinitiative Sozialpolitik, 052 267 56 12

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