aktuelle SKOS Richtlinien

Grundbedarf für den Lebensunterhalt: Teuerungsanpassung ab 1. Januar 2020

Bild: Günter Havlena/Pixelio.de

Die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) hat im November 2018 empfohlen, den Grundbedarf für den Lebensunterhalt (GBL) ab 1. Januar 2020 auf 997 Franken zu erhöhen.

15 Kantone folgen dieser Empfehlung: AI, AR, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SH, SZ, TG, TI, UR, ZG, ZH. Der Kanton Waadt kennt bereits einen höheren GBL. SG erhöht den GBL ein Jahr später ab 1.1.2021

Drei Kantone haben noch keinen Entscheid gefällt. Dies sind BL, GE und VS.

Sechs Kantone erhöhen den GBL nicht: AG, SO,FR, NE, JU (GBL bleibt bei 986.-); SG, BE (GBL bleibt bei 977.-).

Der Nachtrag für den Richtlinien-Ordner kann heruntergeladen oder bei der Geschäftsstelle kostenlos bezogen werden. Alle SKOS-Mitglieder erhalten das Einlageblatt mit dem Mitgliederbrief im Dezember.

Nachtrag 12/19

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