aktuelle SKOS Richtlinien

Grosse Mehrheit der Kantone für bessere Unterstützung der Kinder

Die SKOS hat unter ihren Mitgliedern eine Vernehmlassung zur Richtlinienreform für die bessere Unterstützung der Kinder und Jugendlichen in der Sozialhilfe durchgeführt. Der Bericht wird Ende März publiziert. Schon jetzt zeigt sich laut einer Mitteilung des SODK-Vorstands, dass eine grosse Mehrheit der Kantone und Gemeinden die SKOS-Richtlinienreform mit einem Zuschlag zum Grundbedarf für Minderjährige («Kinderzuschlag») begrüsst. Die Variante 1 (50.- ab Geburt bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit) erhielt eine Zweidrittelmehrheit. Ziel der im Mai 2025 beschlossenen Förderung  ist es, die langfristigen Entwicklungs- und Bildungschancen armutsbetroffener für Kinder und Jungendliche zu verbessern. Dafür hatte die SODK bereits im Mai 2025 einen Grundsatzentscheid in der Höhe von gesamthaft 50 Millionen Franken gefällt. Definitiv verabschiedet wird der Kinderzuschlag an der SODK-Plenarversammlung im Mai 2026. Das Inkrafttreten der angepassten Richtlinien ist auf den 1. Januar 2027 vorgesehen.

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