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Schutzstatus S für Menschen aus der Ukraine - Konsequenzen für die Sozialhilfe

Schutzsuchende aus der Ukraine, die ihre Heimat wegen des Kriegs verlassen mussten, erhalten in der Schweiz den Schutzstatus S. Das hat der Bundesrat am 11. März 2022 entschieden. Damit erhalten die Geflüchteten rasch ein Aufenthaltsrecht, ohne dass sie ein ordentliches Asylverfahren durchlaufen müssen. In der Konsultation ist die Einführung des Schutzstatus S einstimmig begrüsst worden.

Medienmitteilung des Bundesrates

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