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SODK beschliesst Anpassung des Grundbedarfs in der Sozialhilfe

Auf Empfehlung der SKOS hat die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) an ihrer Plenarversammlung beschlossen, den Grundbedarf für den Lebensunterhalt in der Sozialhilfe um 2,9 Prozent anzupassen. Die Anpassung richtet sich nach den Beschlüssen des Bundesrates zur Teuerungsanpassung der AHV/IV und hat zum Ziel die Unterstützung für Menschen mit geringem Einkommen stabil zu halten. Die SODK empfiehlt den Kantonen, die Neuerung spätestens auf den 1. Januar 2026 umzusetzen.

An ihrer Plenarversammlung hat die SODK ferner einen neuen Präsidenten gewählt: Der 37jährige Walliser Staatsrat Mathias Reynard wurde einstimmig zum neuen Präsidenten erkoren und übt sein Amt ab sofort aus. Die bisherigen Vizepräsidien von Regierungsrätin Marianne Lienhard (GL) und Regierungsrat Christoph Amstad (OW) wurden bestätigt. 

Mitteilung SODK

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