aktuelle SKOS Richtlinien

SKOS-Merkblatt: Unfallversicherung bei nicht entlöhnten Arbeitseinsätzen

Bild: Albrecht E. Arnold / pixelio.de

Durch einen Entscheid des Bundesgericht im August 2017 wurden die Anforderungen an die Unfallversicherung für Sozialhilfebeziehende in nicht entlöhnten Arbeitseinsätzen neu definiert. Die Pflicht für eine Unfallversicherung gemäss UVG besteht immer dann, wenn der Arbeitseinsatz vorwiegend einer wirtschaftlichen Integration oder einer Ausbildung dient. Die neue Regelung hat zu Verunsicherung bei den Sozialdiensten geführt. Die SKOS hat daher ein Merkblatt mit Empfehlungen erarbeitet, das bei Sozialdiensten, Organisationen der Arbeitsintegration und bei Arbeitgebern zu einer klaren Praxis führen soll.

Tatsache bleibt: Mit der erweiterten Versicherungspflicht entsteht bei allen Beteiligten ein gewisser Zusatzaufwand im administrativen und finanziellen Bereich. Die SKOS wird sich mit den Vertretungen der Wirtschaft darum bemühen, dass dieser Zusatzaufwand nicht dazu führt, dass Angebote im Bereich Arbeitsintegrationund berufliche Praktika abgebaut werden.

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