aktuelle SKOS Richtlinien

Neue Corona-Erwerbsersatzentschädigung

Die Auszahlung der neuen Entschädigung für den Erwerbsausfall wegen der Coronakrise läuft über die AHV-Ausgleichskassen, die mit Hochdruck an der Umsetzung arbeiten.

Geschlossene Restaurants und Betriebe - ein grosses Problem für Selbstständigerwerbende. (Bild: w.r.wagner/pixelio.de)

Der Bundesrat hat am 20. März 2020 zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Ausbreitung des Coronavirus ein Massnahmenpaket in der Höhe von 32 Milliarden Franken beschlossen. Mit den bereits am 13. März beschlossenen Massnahmen sollen über 40 Milliarden Franken zur Verfügung stehen.

Unter anderem sollen Selbstständigerwerbende, die wegen behördlichen Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus Erwerbsausfälle erleiden, entschädigt werden, sofern nicht bereits eine Entschädigung oder Versicherungsleistung besteht.

Anspruch haben auch Eltern, die ihre Erwerbsarbeit aufgrund von Schulschliessungen unterbrechen müssen, um ihre Kinder zu betreuen. Ebenfalls besteht bei ärztlich angeordneter Quarantäne ein Anspruch.

Die Auszahlung der neuen Entschädigung für den Erwerbsausfall wegen der Coronakrise läuft über die AHV-Ausgleichskassen, die mit Hochdruck an der Umsetzung arbeiten.

Die SKOS erarbeitet bis am 26. März Empfehlungen, wie die neuen Massnahmen mit der Sozialhilfe zu koordinieren sind, insbesondere zur Subsidiaritätsprüfung und zur Bevorschussung.

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