aktuelle SKOS Richtlinien

Kanton Schaffhausen passt Grundbedarf an Teuerung an

Der Kanton Schaffhausen passt den Grundbedarf in der Sozialhilfe an die Teuerung an. Ab 2020 steigt dieser um rund 1,1 Prozent beziehungsweise um 11 Franken von 986 Franken auf 997 Franken. Dies hat der Kantonsrat mit 43 zu 4 Stimmen beschlossen.

Die SKOS sowie die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) empfehlen allen Kantonen, den Grundbedarf in der Sozialhilfe per 1.1. 2020 an die Teuerung anzupassen.

Beschluss Kantonsrat Schaffhausen
Medienmitteilung SODK zur Teuerungsanpassung (11/2018)
Empfohlene GBL-Beträge ab 2020

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