Im Moment gibt es vermehrt Auslandschweizer und Auslandschweizerinnen, die sich im Zusammenhang der COVID-19-Krise temporär in der Schweiz aufhalten. Diese Personen können sich bei dem für die Aufenthaltsgemeinde zuständigen Sozialdienst melden, um dringliche Sozialhilfe zu erhalten. Für die geleistete Sozialhilfe kann beim Bund ein Gesuch um Kostenrückerstattung gestellt werden.
Informationen
- Rundschreiben des EDA vom 1. Februar 2020 (generelle Information)
- Rundschreiben des EDA vom 8. April 2020 (Information zur Corona-Pandemie)
- Formular für die Rückerstattung
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