aktuelle SKOS Richtlinien

Dringliche Sozialhilfe für Auslandschweizer/innen

Im Moment gibt es vermehrt Auslandschweizer und Auslandschweizerinnen, die sich im Zusammenhang der COVID-19-Krise temporär in der Schweiz aufhalten. Diese Personen können sich bei dem für die Aufenthaltsgemeinde zuständigen Sozialdienst melden, um dringliche Sozialhilfe zu erhalten. Für die geleistete  Sozialhilfe kann beim Bund ein Gesuch um Kostenrückerstattung gestellt werden. 

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