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Sozialversicherungsansprüche von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen auf einen Blick

In der Praxis der Asyl- und Regelsozialhilfe stellt sich immer wieder die Frage, welche sozialversicherungsrechtlichen Ansprüche Personen des Asylbereichs haben. Die Übersicht der nationalen IIZ Fachstelle beantwortet erstmals diese Fragen und gibt Klarheit, wer, wann, welchen Rechtsanspruch hat. Die Fachpersonen können so auf aufwendige Abklärungen verzichten und zeitnah Leistungen bei den Sozialversicherungen geltend machen. Die Übersicht unterstützt das Subsidiaritätsprinzip der Sozialhilfe.

PDF Dokument «Übersicht zu den Sozialversicherungsansprüchen von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen»

 

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