Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen sollen sich rascher in die Arbeitswelt integrieren können. Zu diesem Zweck haben sich Bund und Kantone im Frühjahr 2018 auf die gemeinsame Integrationsagenda geeinigt.
Die Integrationspauschale an die Kantone wird von 6000 auf 18 000 Franken erhöht. Die Kantone erhalten die Möglichkeit, die Integrationspauschale für eine frühzeitige Sprachförderung bei Asylsuchenden einzusetzen. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 10. April 2019 die Inkraftsetzung per 1. Mai 2019 beschlossen.
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