Die Familienzulagen sollen von allen Arbeitgebern und Selbständigerwerbenden zu gleichen Teilen finanziert werden. Deshalb sollen alle Kantone einen vollen Lastenausgleich für die Familienzulagen vornehmen, so wie dies heute bereits elf Kantone tun. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 29. April 2020 die Vernehmlassung zu einer entsprechenden Revision des Familienzulagengesetzes (FamZG) eröffnet. Sie dauert bis zum 9. September 2020.
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