Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 27. Juni 2018 drei Massnahmen zur Vereinbarung von Erwerbstätigkeit und Betreuung in die Vernehmlassung geschickt. So soll die Lohnfortzahlung bei kurzen Abwesenheiten geregelt und ein Betreuungsurlaub für Eltern von schwer kranken oder verunfallten Kindern geschaffen werden.
Weiter ist eine Erweiterung der Betreuungsgutschriften vorgesehen. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die verschiedenen Massnahmen nötig sind, damit pflegende Angehörige im Berufsleben verbleiben und zugleich den Mangel an Fachkräften abfedern können.
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