Der Bundesrat hat am 25. November beschlossen, die Massnahmen der Arbeitslosenversicherung zur Förderung des inländischen Arbeitskräftepotenzials bis Ende 2024 zu verlängern. Damit intensiviert er die Arbeitsmarktintegrationsmassnahmen für schwer vermittelbare Stellensuchende und ausgesteuerte Personen. Die Arbeitslosenversicherung und die Kantone sind gemeinsam für die Umsetzung zuständig.
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