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Freiburger Sozialhilfe soll zentralisiert werden

Das Sozialhilfegesetz von 1991 bedarf einer Überarbeitung, da es veraltet ist. Der neue Gesetzesentwurf von 2021 betont drei Schwerpunkte: Stärkung der Organisation durch Zentralisierung, Verbesserung der Instrumente mit Vertrauensärzten und Aktualisierung des Informationssystems, sowie die Einführung einer Präventionspolitik.

Die Zentralisierung der Sozialdienste wird angestrebt, mit einem Sozialdienst pro Bezirk oder in Gemeinden über 25'000 Einwohnern. Dies soll die Professionalisierung fördern und das Verfahren transparenter gestalten. Die Instrumentenverbesserung beinhaltet die Einbindung von Vertrauensärzten und die Optimierung des Informationssystems. Die Kosten von etwa drei Millionen Franken werden zwischen Staat und Gemeinden geteilt. Ein bedeutender Aspekt des Gesetzesentwurfs ist die Beschränkung der Rückerstattungspflicht für Sozialhilfegelder, um die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu erleichtern. Personen, die nach dem Bezug von Sozialhilfe wieder arbeiten, müssen keine Rückerstattungen leisten, wenn ihr Jahreslohn unter bestimmten Grenzwerten liegt. Dies soll Anreize schaffen und verhindern, dass jemand finanziell schlechter dasteht als vor dem Bezug von Sozialhilfe.

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