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Studie zur Kostenentwicklung in der Sozialhilfe: Mieten und Krankenkassenprämien als Kostentreiber

Die Kosten für die Sozialhilfe sind in den letzten Jahren deutlich angestiegen. Wichtigste Gründe hierfür sind neben dem Bevölkerungswachstum steigende Mieten und Krankenkassenprämien. Weitere Kostensteigerungen lassen sich nach Auffassung der SKOS nur vermeiden, wenn vermehrt in die Nachholbildung und Armutsprävention investiert wird.

Die Kosten der Sozialhilfe sind in den letzten fünf Jahren deutlich angestiegen. Das geht aus dem heute publizierten Bericht des Bundesrats zur «Kostenentwicklung in der Sozialhilfe» hervor. Werden die Effekte von direkten Umlagerungen berücksichtigt, die vor allem in den Jahren 2008 und 2012 anfielen, beträgt der Anstieg der Kosten demnach zwischen 2006 und 2015 insgesamt 32 Prozent. Der Anstieg ist einerseits auf das Bevölkerungswachstum zurückzuführen und andererseits auf die höheren Kosten pro Fall. Die Fallkosten sind insbesondere wegen der höheren Mietkosten und Krankenversicherungsprämien angestiegen. Höhere Gesundheitskosten, die Reduktion von Prämienverbilligungen und die Abnahme von günstigem Wohnraum treffen die schwächsten Bevölkerungsschichten überdurchschnittlich und müssen zu einem erheblichen Teil von der Sozialhilfe aufgefangen werden.

Aufgrund der soziodemografischen Trends, der Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt und im Asylbereich sowie neuer sozialer Risiken, die von den Sozialversicherungen nicht erfasst werden, ist auch in Zukunft mit einem Anstieg der Sozialhilfekosten zu rechnen. Um zu verhindern, dass ein immer grösserer Anteil der Bevölkerung auf Sozialhilfe angewiesen ist, müssen vermehrt präventive Massnahmen ergriffen werden. Wichtig sind aus der Sicht der SKOS insbesondere Massnahmen im Bildungs‐ und Wohnbereich sowie die gezielte Entlastung von einkommensschwachen Familien.

Mehr als die Hälfte der Sozialhilfe beziehenden Erwachsenen verfügt nicht über einen Berufsabschluss. Diese Personen sind überdurchschnittlich oft und lange arbeitslos und sind häufig auch bei einem Vollzeitpensum nicht in der Lage ihre Familie zu ernähren. Damit unterstützte Personen
nachhaltig in den Arbeitsmarkt integriert werden können, braucht es vermehrt Programme zur Nachholbildung und zur beruflichen Qualifizierung. Dies gilt insbesondere für Personen aus dem Asylbereich, denen meist die für eine Arbeitsintegration notwendigen Grundkompetenzen fehlen.
Gezielt zu fördern ist zudem der soziale Wohnungsbau, insbesondere in städtischen Gebieten und Regionen mit einem angespannten Wohnungsmarkt. Neuere Studien zeigen, dass für einen wachsenden Teil der Bevölkerung die Mietkosten nicht mehr tragbar sind und deshalb die finanzielle Unterstützung der Sozialhilfe nötig wird.

Als wirksame Massnahme zur Reduktion von Familienarmut erweisen sich Ergänzungsleistungen für Familien, welche bereits in verschiedenen Kantonen (Solothurn, Tessin, Waadt und Genf) eingeführt wurden. Dieser Ansatz muss weiter ausgebaut und rasch in allen Kantonen vertieft geprüft werden, um die überdurchschnittlich hohe Sozialhilfequote von Kindern und Jugendlichen zu senken. Als letztes soziales Sicherungssystem ist die Sozialhilfe zudem stark betroffen von Kostenverlagerungen, welche durch Einsparungen bei Sozialversicherungen entstehen. Es muss deshalb darauf geachtet werden, dass Revisionen bei der IV, den Ergänzungsleistungen und der Arbeitslosenversicherung nicht zu Zusatzbelastungen in der Sozialhilfe und einer steigenden Sozialhilfequote führen.

Auskünfte
Felix Wolffers, Co‐Präsident SKOS Tel. 079 763 91 26
Bettina Seebeck, Leiterin Fachbereich Grundlagen Tel. 031 326 19 13

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