aktuelle SKOS Richtlinien

Neuenburg passt Sozialhilfesätze an - 23 Kantone halten sich an die SKOS-Richtlinien

Die SKOS begrüsst den Entscheid des Neuenburger Staatsrats, den Grundbedarf in der Sozialhilfe per 1. Juli an die SKOS-Richtlinien anzupassen. Insgesamt halten 23 von 26 Kantone die SKOS-Richtlinien ein. Neuenburg bestätigt damit den nationalen Konsens im Bereich der Sozialhilfe.

Die SKOS begrüsst den Entscheid des Neuenburger Staatsrats, mit dem ein Beschluss des Grossen Rates im Rahmen der Budgetdebatte im Februar 2018 umgesetzt wird. Im Moment werden die SKOS-Richtlinien für den Grundbedarf durch die Kantone weitgehend übernommen. Der Grundbedarf gemäss SKOS-Richtlinien beträgt Fr. 986.- für eine erwachsene Person. Die Kantone Bern, Genf und St.Gallen haben die letzte Teuerungsanpassung im Jahr 2013 nicht nachvollzogen und haben deshalb einen Grundbedarf von Fr. 977.-

Die SKOS-Richtlinien gewährleisten ein «soziales Existenzminimum». Dieses umfasst neben den Grundbedürfnissen Wohnen, Essen und medizinische Versorgung auch die Integration der Sozialhilfebezüger/innen in die Gesellschaft. Der Verelendung und der sozialen Ausgrenzung soll so vorgebeugt werden.

Weitere Auskünfte
Markus Kaufmann, Geschäftsführer SKOS 031 326 19 14
Ingrid Hess, Kommunikation SKOS 031 326 19 13

Webinar Caseload Converter
Ein Rechner für nachhaltige Falllast und Personalbedarf

Mittwoch, 08.05.2024, 08.30 bis 10.00 Uhr

weitere Informationen