aktuelle SKOS Richtlinien

Neue SKOS-Richtlinien sind in den Kantonen weitgehend umgesetzt

In den letzten zwei Jahren hat die SKOS ihre Richtlinien für die Sozialhilfe einer Revision unterzogen. Schwerpunkte waren unter anderem die Reduktion der Leistungen an junge Erwachsene und kinderreiche Familien sowie erweiterte Sanktionsmöglichkeiten. Die Neuerungen sind seit Anfang 2017 in den Kantonen weitgehend umgesetzt. Die erstmals von der Konferenz der Sozialdirektoren beschlossene Revision hat dazu beigetragen, dass die Sozialhilfe in der Schweiz heute einheitlicher ausgestaltet ist.

Auf Antrag der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe SKOS hat die Konferenz der kantonalen Sozialdirektoren SODK die SKOS-Richtlinien in zwei Etappen (2015 und 2016) revidiert. Beschlossen wurden verschiedene Leistungseinschränkungen und weitere Anpassungen des SKOS-Regelwerks, welches für die Ausgestaltung der Sozialhilfe in allen Kantonen wegleitend ist. Die neuen Regelungen der ersten Revisionsetappe gelten heute fast ausnahmslos in allen Kantonen.

Ein Schwerpunkt der ersten Etappe waren tiefere Leistungen für junge Erwachsene unter 25 Jahren. Eine Auswertung der SKOS zeigt nun, dass heute alle Kantone für diese Personengruppe reduzierte Leistungen kennen. Beim ebenfalls gesenkten Grundbedarf für kinderreiche Familien ergibt sich ein weniger einheitliches Bild: 22 Kantone haben die neuen Regeln übernommen, vier Kantone (BS, GE, NE, VD) verzichten auf eine Kürzung dieser Leistungen. Alle Kantone haben zudem den Sanktionsrahmen erweitert und sehen vor, dass der Grundbedarf in der Sozialhilfe bei Pflichtverletzungen um bis zu 30 Prozent gekürzt werden kann. Sämtliche Kantone haben zudem die Minimale Integrationszulage abgeschafft, welche 2005 eingeführt worden war, um eine Leistungskürzung abzufedern.
Die per 1. Januar 2017 in Kraft getretene zweite Etappe der SKOS-Richtlinien ist in 20 Kantonen bereits vollständig umgesetzt, per 1. März folgt mit dem Kanton Jura der 21. Kanton. Fünf Kantone haben auf eine Umsetzung der zweiten Revisionsetappe verzichtet, weil die neuen Regelungen hier nur zu geringfügigen Veränderungen geführt hätten.
Die Revision der SKOS-Richtlinien hat somit dazu beigetragen, die Sozialhilfe in den Kantonen weiter zu harmonisieren und die Akzeptanz der SKOS-Richtlinien zu stärken. Entscheidend hierfür war die Tatsache, dass die wesentlichen Kritikpunkte von Kantonen und Gemeinden in der Revision berücksichtigt wurden. Weil ein Bundesgesetz für die Sozialhilfe fehlt, füllen die SKOS-Richtlinien das gesetzliche Vakuum zumindest teilweise aus. Die SKOS erachtet die Ergebnisse der beiden Revisionsetappen als befriedigend. Zugleich weist sie aber mit Nachdruck darauf hin, dass es Sache von Bund und Kantonen ist, die verbesserte Harmonisierung abzusichern und darauf hinzuwirken, dass sich die Kantone auch an die gemeinsam verabschiedeten neuen Richtlinien halten.

SKOS-Richtlinien
Die SKOS-Richtlinien definieren, wie die Sozialhilfe berechnet wird und mit welchen Massnahmen die soziale und die berufliche Integration der Betroffenen unterstützt werden kann. Als Fachverband entwickelt die SKOS die Richtlinien gemeinsam mit den Kantonen, Gemeinden, Städten und privaten Organisationen. Die SKOS-Richtlinien sind Empfehlungen, die von der Schweizerischen Konferenz der Kantonalen Sozialdirektorinnen und- Sozialdirektoren (SODK) verabschiedet und jeweils durch die kantonale Gesetzgebung verbindlich erklärt werden. Die SKOS-Richtlinien gelten zudem für das Fürstentum Liechtenstein.
Mit der ersten Revisionsetappe wurde der Grundbedarf bei Haushalten ab 6 Personen um 76 Franken pro Person/Monat und die Ansätze für junge Erwachsene bis 25 Jahren mit eigenem Haushalt um 20% auf Fr. 789 reduziert. Neu wurde es den Behörden ermöglicht, Pflichtverletzungen mit einer Reduktion des Grundbedarfs um 5 –30% Abzug zu sanktionieren.
Die zweite Revisionsetappe präzisiert u.a. die situationsbedingten Leistungen (SIL;): Sie verringert Schwelleneffekte, die zu negativen Anreizen bei der Arbeitsintegration führen können. Weiter enthält sie Empfehlungen zur früheren Arbeitsintegration von Müttern.
 

Auskünfte
Felix Wolffers, Co-Präsident SKOS Tel. 079 763 91 26
Markus Kaufmann, Geschäftsführer SKOS Tel. 031 326 19 14

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