aktuelle SKOS Richtlinien

Massnahmen zugunsten älterer Arbeitnehmer sind dringlich

Bild: Daniel Desborough

Die SKOS begrüsst den heute von der 5. Nationalen Konferenz «Ältere Arbeitnehmende» beschlossenen Massnahmenplan. Sie erachtet die Einführung der Ergänzungsleistungen für ältere Langzeitarbeitslose statt einer Aussteuerung als unabdingbar. 
 

Arbeitslose über 55 Jahre haben es besonders schwer, eine Arbeitsstelle zu finden und werden in der Arbeitslosenversicherung überdurchschnittlich häufig ausgesteuert. Alarmierend ist die Tatsache, dass es für eine Mehrheit der ausgesteuerten Personen dieser Altersgruppe nicht mehr möglich ist, eine nachhaltig existenzsichernde Tätigkeit zu finden. Die Folge ist ein Leben in der Prekarität bis zum Erreichen des AHV-Alters, oft verbunden mit der Anmeldung bei der Sozialhilfe. Von dieser Entwicklung sind je länger je mehr auch gut Qualifizierte betroffen.

Zum fünften Mal haben sich am 3. Mai 2019 Vertreterinnen und Vertreter von Bund, Kantonen und Sozialpartnern in Bern zur Konferenz «Ältere Arbeitnehmende» getroffen. Die beteiligten Partner erkennen das Problem an, und haben sich auf einen breit abgestützten Massnahmenplan für ältere Arbeitnehmende geeinigt.

Die SKOS begrüsst neben den Massnahmen im Rahmen der regionalen Arbeitsvermittlung RAV auch, dass der Vorschlag der SKOS zur Einführung von Ergänzungsleistungen statt der Aussteuerung als prüfenswert beurteilt, und weiter verfolgt wird. Da bei der Gruppe der Personen über 55 Jahren nicht nur die Anzahl der unterstützten Personen steigt, sondern auch die Sozialhilfequote, erachtet die SKOS, die Massnahmen als dringlich.

Auskünfte
Markus Kaufmann, Geschäftsführer SKOS, Tel. 031 326 19 14

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