aktuelle SKOS Richtlinien

Höhere Franchisen belasten Sozialhilfe

Der Bundesrat schlägt als Massnahme gegen den Kostenanstieg im Gesundheitswesen vor, die Franchisen bei der Krankenversicherung an die Kostenentwicklung anzupassen. Die SKOS lehnt diese Massnahme ab, da die höheren Franchisen zu einem Kostenanstieg in der Sozialhilfe führen würden. Sie befürchtet insbesondere, dass mehr Menschen wegen der höheren Franchise auf Sozialhilfe angewiesen sind. Die SKOS regt an, stattdessen Massnahmen zur Prävention von Krankheiten und das Case Management bei Armutsbetroffenen auszubauen.

Die Gesundheitskosten pro Person haben sich seit 1996 praktisch verdoppelt. Die Gesundheitskosten sind zu einem massgeblichen Teil verantwortlich für das Wachstum der Sozialhilfekosten in den Kantonen und Gemeinden. Die SKOS unterstützt deshalb grundsätzlich kostensenkende Massnahmen im Gesundheitsbereich. Die vorgeschlagene Massnahme hätte im Bereich der Sozialhilfe jedoch keine Kostensenkung sondern eine Kostensteigerung zur Folge. Wie der Bundesrat in seinem erläuternden Bericht geht auch die SKOS davon aus, dass die Erhöhung der Franchisen mehr Versicherte dazu zwingen wird, Sozialhilfe zu beantragen.

Die Revision soll bewirken, dass medizinische Leistungen zurückhaltender in Anspruch genommen werden. Bei Sozialhilfeempfangenden hat dieser Ansatz keine Wirkung, weil die Franchisen direkt übernommen werden. Grund für die hohen Gesundheitskosten ist nicht ein unterdurchschnittliches Verantwortungsgefühl, sondern erhöhte gesundheitliche Belastungen. Da rund die Hälfte der 266‘000 Sozialhilfebeziehenden ihre Franchise ausschöpfen und dies auch bei einer Erhöhung um 50 Franken tun werden, ergeben sich jährlich zusätzliche Kosten von 6.6 Mio. Franken, die von der Sozialhilfe ins Gesundheitssystem fliessen. Gefragt sind deshalb vielmehr präventive Massnahmen zur Förderung der individuellen Gesundheitskompetenzen und ein umfassendes Case Management.

Die Sozialhilfe übernimmt gemäss den SKOS-Richtlinien die Kosten für die Prämien der Krankenversicherung und Kostenbeteiligungen. Die meisten Kantone übernehmen die Kosten der Prämien für die Sozialhilfebeziehenden via individueller Prämienverbilligung. Voll von der Sozialhilfe übernommen werden die Kostenbeteiligungen der Patienten, d.h. in erster Linie Franchisen und Selbstbehalte.

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Markus Kaufmann, Geschäftsführer SKOS 031 326 19 14
Ingrid Hess, Kommunikation SKOS 031 326 19 13

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