aktuelle SKOS Richtlinien

Arbeitsintegration: SKOS fordert eine Initiative von Staat und Wirtschaft

Angesichts der stark angewachsenen Zahl an Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen hat die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe SKOS Vorschläge für eine rasche und nachhaltige Integration dieser Gruppen in den Arbeitsmarkt präsentiert. Im Zentrum steht die Forderung nach vermehrten Investitionen in die Berufsbildung.

Die SKOS ist besorgt, dass die bisher beschlossenen Integrations-Massnahmen nicht ausreichen werden, um die vielen Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommenen zu integrieren. Sie fürchtet, dass deswegen die Sozialhilfekosten rasant ansteigen werden. Zentral ist eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt. Diese kann nur gelingen, wenn vermehrt in die berufliche Qualifikation investiert wird. Da Hilfsjobs für Ungelernte immer rarer werden, Fachkräfte hingegen gesucht sind, kann mit einer guten Berufsausbildung wirtschaftliche Selbständigkeit erreicht werden - und damit auch soziale Integration. Dies hilft auch, die Risiken sozialer Spannungen in der Gesellschaft zu mindern.

Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen, denen der Eintritt in den Arbeitsmarkt nicht gelingt, müssen nach Ablauf der Finanzierungszuständigkeit des Bundes durch die kantonale und kommunale Sozialhilfe unterstützt werden. In den nächsten Jahren erwarten die Kantone und Gemeinden eine erhebliche finanzielle Zusatzbelastung, wenn die derzeit sehr tiefe Erwerbsquote von Personen aus dem Asylbereich nicht rasch und nachhaltig gesteigert werden kann. Die meisten Asylsuchenden sind jung und arbeitsfähig, aber beruflich schlecht qualifiziert.

Mit diesen Forderungen der SKOS kann eine drohende massive Kostensteigerung in der Sozialhilfe verhindert werden:

  1. Die öffentliche Hand baut Angebote zur Sprachförderung und Beschäftigungsprogramme bedarfsgerecht und ohne Verzögerung aus. Es braucht möglichst rasch 5000 zusätzliche Plätze in Arbeitsprogrammen.
  2. Bund und Kantone legen höchste Priorität auf die Arbeitsintegration und starten eine gesamtgesellschaftliche Integrationsoffensive.
  3. Die Wirtschaft beteiligt sich angemessen an der Arbeitsintegration von Personen aus dem Asylbereich. Die öffentliche Hand trifft hierfür mit der Wirtschaft verbindliche Vereinbarungen.
  4. Der Integrationsprozess wird individuell durch ein Job-Coaching begleitet.
  5. Bund und Kantone einigen sich auf einen Kostenschlüssel. Die Integrationspauschale des Bundes wird rasch und bedarfsgerecht erhöht.
  6. Der Bund prüft, für Personen mit Bleiberecht in der Schweiz auf Gesetzesstufe eine Verpflichtung zur beruflichen Qualifizierung einzuführen.
  7. Bund und Kantone sorgen dafür, dass die Arbeitsintegration in Absprache mit den Sozialpartnern durch wirksame Anreize - beispielsweise durch Einarbeitungszuschüsse und Teillohnsysteme - gefördert wird.
  8. Bund und Kantone bauen bürokratische Hürden rasch ab, damit die Qualifizierungsmassnahmen effizient und wirtschaftsfreundlich umgesetzt werden können.
  9. Der Bund sorgt mit einem Monitoring dafür, dass die Wirksamkeit der Massnahmen zeitnah überprüft werden kann. Es liefert damit Grundlagen für die bessere Steuerung der Arbeitsintegration.
  10. Alle Integrationsangebote müssen auch für stellensuchende Inländerinnen und Inländer zur Verfügung stehen

Investition lohnt sich
Durch gezielte Investitionen in die Ausbildung und Potenziale von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommen kosten nach den Berechnungen der SKOS etwa 100 Millionen Franken pro Jahr. Diese Investitionen erlauben es jedoch langfristig enorme Kosten zu sparen und einen gesamtgesellschaftlichen und wirtschaftlichen Nutzen zu erzielen.

Auskünfte
Felix Wolffers, Co-Präsident SKOS Tel. 079 763 91 26
Therese Frösch, Co-Präsident SKOS Tel. 078 885 49 48

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