Normes CSIAS actuelles

Aargauer Regierungsrat empfiehlt Verzicht auf Rückzahlung aus Vorsorgeguthaben

Der Aargauer Regierungsrat hat das Departement Gesundheit und Soziales ermächtigt, bei den Gemeinden eine freiwillige Anhörung zur Revision der Sozialhilfe- und Präventionsverordnung (SPV) durchzuführen. Die Gemeinden erhalten dabei die Gelegenheit sich zur Übernahme der revidierten Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS-Richtlinien), zur Anpassung der Höhe des Grundbedarfs an die Teuerung sowie zu verschiedenen Fragen im Bereich der Rückerstattung von bezogener Sozialhilfe, äussern. In Bezug auf die Rückerstattungspflicht geht es vor allem um die Rückerstattung aus Mitteln der gebundenen  Vorsorge. Diese in manchen Gemeinden übliche Praxis steht im Widerspruch zu den SKOS-Richtlinien. Doch das kantonale Verwaltungsgericht burteilte die Praxis der Gemeinden als zulässig. Wird ein Freizügigkeitskonto aufgelöst, besteht laut dem Gerichtsurteil kein besonderer Schutz dieses Kapitals. Für die künftige Regelung stellt der Kanton den Gemeinden drei Varianten zur Auswahl. Der Regierungsrat unterstützt die Variante, die faktisch ein Verbot der heutigen Praxis bedeutet. Dabei würde in der Verordnung explizit festgeschrieben, dass die Rückzahlung von Sozialhilfeschulden aus Mitteln der Altersvorsorge unzulässig ist.

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