aktuelle SKOS Richtlinien

Verschärfung des Zugangs zu Sozialhilfe für Drittstaater

Im Auftrag des Bundesrates hat das EJPD zahlreiche Massnahmen zur Einschränkung der Sozialhilfe bei Ausländerinnen und Ausländern aus Drittstaaten mit einer Gruppe von Experten geprüft. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 15. Januar 2020 die Ergebnisse zur Kenntnis genommen und das EJPD beauftragt, sechs Massnahmen umzusetzen und zwei vertieft zu prüfen.

Das EJPD soll für die folgenden drei geprüften Optionen bis Ende Februar 2021 eine Vernehmlassungsvorlage erarbeiten:

  • Präzisierung der Integrationsvoraussetzungen für die Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen an vorläufig Aufgenommene in Härtefällen.
  • Erleichterter Widerruf der Niederlassungsbewilligung bei Sozialhilfebezug.
  • Einschränkung der Sozialhilfe für Personen mit einer Aufenthaltsbewilligung in den ersten drei Jahren ihres Aufenthalts in der Schweiz

Drei weitere Massnahmen wird das EJPD direkt umsetzen, da keine Gesetzesänderungen nötig sind. So werden neu regelmässige Auswertungen des Bundesamtes für Statistik zum Sozialhilfebezug von Drittstaatsangehörigen durch die Verknüpfung bestehender Daten vorgenommen. Künftig wird bei der Verlängerung von Aufenthaltsbewilligungen von Drittstaatsangehörigen, welche erhebliche Sozialhilfekosten verursachen, die Zustimmung des Staatssekretariats für Migration (SEM) erforderlich sein. Schliesslich erarbeitet das EJPD zusammen mit den betroffenen Organisationen Empfehlungen, damit künftig in allen Kantonen ein einheitlicher Begriff der Sozialhilfekosten bei der Anordnung ausländerrechtlicher Massnahmen verwendet wird.

Medienmitteilung

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