Die SKOS begrüsst den Gesetzesvorschlag zu den Überbrückungsleistungen (ÜL) für ältere Arbeitslose. Wenn ausgesteuerte Arbeitslose nach dem 60. Altersjahr bis zur ordentlichen Pensionierung ÜL erhalten, werden sie nicht gezwungen ihr gesamtes Vermögen für die Existenzsicherung aufzubrauchen und danach Sozialhilfe zu beziehen.
Die SKOS hatte Ende 2018 einen Vorschlag präsentiert, der für Personen ab 57 Jahren in gleicher Lage Ergänzungsleistungen vorschlägt. Nach Ansicht der SKOS schliessen die vorgesehenen ÜL eine wichtige Lücke im System der sozialen Sicherheit. Die ÜL sind eine von sieben Massnahmen, die der Bundesrat zur Förderung des inländischen Arbeitskräftepotenzials vorgeschlagenen hat. Die SKOS beurteilt den Massnahmenkatalog insgesamt als Meilenstein für die soziale Sicherheit in der Schweiz.