aktuelle SKOS Richtlinien

Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose verabschiedet

In überraschendem Tempo wurde die Forderung der SKOS nach Überbrückungsleistungen (ÜL) erfüllt: Heute hat der Nationalrat die letzte Differenz beim neuen Gesetz bereinigt. Es sieht vor, dass ältere ausgesteuerte Arbeitslose, die keine Stelle mehr finden, Überbrückungsleistungen erhalten, statt in die Sozialhilfe abzurutschen. Gerade infolge der Corona-Krise dürften ÜL noch wichtiger werden, um Härtefälle zu vermeiden.

Der Nationalrat stimmte dem Antrag der Einigungskonferenz mit 131 zu 57 Stimmen bei 4 Enthaltungen zu. Die SVP sprach sich im Nationalrat als einzige Fraktion gegen die Überbrückungshilfe aus. Der Ständerat hatte den Antrag der Einigungskonferenz bereits am Mittwoch gutgeheissen, mit Nein-Stimmen der SVP-, der CVP- und der FDP-Fraktion.

Weniger Anspruchsberechtigte als vorgesehen

Die Räte haben sich unter anderem darauf geeinigt, dass nur mit 60 Jahren oder später ausgesteuerte Personen Anspruch auf Überbrückungsleistungen haben sollen. Ursprünglich zählte der Nationalrat alle 60-jährigen Ausgesteuerten, unabhängig vom Zeitpunkt der Aussteuerung, zum potenziellen Kreis von Bezügern dazu.

Überbrückungsleistungen beantragen können gemäss Parlamentsbeschluss Personen, bei denen das Reinvermögen weniger als 50'000 Franken (für Alleinstehende) und 100'000 Franken (für Ehepaare) beträgt. Das entspricht der Hälfte der Vermögensschwelle für Ergänzungsleistungen.

Zudem soll die Überbrückungsrente gegen oben begrenzt sein. Der Nationalrat kam im Laufe der Beratungen auf seinen ursprünglichen Entscheid zurück und folgte dem Ständerat, der sich von Anfang an für eine Plafonierung ausgesprochen hat.

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