Ende Januar eröffnete der Kanton Basel-Landschaft die Vernehmlassung für eine Teilrevision des Sozialhilfegesetzes. Die vorgeschlagenen Massnahmen stehen in wichtigen Punkten im Widerspruch zu den SKOS-Richtlinien, die einen schweizweit anerkannten Rahmen für eine wirksame Sozialhilfe bieten.
Insbesondere erachtet die SKOS das in der Gesetzesvorlage enthaltene Stufensystem als kompliziert, ungerecht und kontraproduktiv in Bezug auf die Arbeitsintegration. Es bietet zudem keinen Mehrwert gegenüber dem bestehenden System mit einheitlichem Grundbedarf.