aktuelle SKOS Richtlinien

SODK empfiehlt Teuerungsanpassung des Grundbedarfs

Am 21. September 2018 hat der Bundesrat beschlossen, die AHV-, IV- und EL-Renten der Teuerung anzupassen. Gemäss den SKOS-Richtlinien ist ein solcher Teuerungsausgleich auf dem Grundbedarf der Sozialhilfebeträge nachzuvollziehen.

Die Plenarversammlung der SODK hat am 23.November 2018 Kenntnis von der anstehenden Anpassung genommen. Sie beträgt für eine Einzelperson 11 CHF pro Monat, der Grundbedarf erhöht sich damit auf 997 CHF. Die SODK empfiehlt den Kantonen, diese Anpassung in ihren Sozialhilfeerlassen vorzusehen. Allerdings soll der Nachvollzug des Teuerungsausgleichs aus Rücksicht auf die kantonalen Budgetprozesse mit einer Übergangsfrist bis zum 1.1.2020 erfolgen.

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