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Referenzzinssatz für Hypotheken erneut gesunken

Der hypothekarische Referenzzinssatz beträgt neu 1,25 Prozent und liegt damit 0,25 Prozentpunkte unterhalb des letztmals publizierten Satzes. Der Referenzzinssatz gilt für die Mietzinsgestaltung in der ganzen Schweiz. Die Änderung tritt per 3. März 2020 in Kraft. Für die Mieter bedeutet das laut Berechnungen der Neuen Zürcher Zeitung einen Senkungsanspruch des Mietzinses um 2,91%. Etliche Vermieter geben eine solche Vergünstigung automatisch weiter, die Mehrheit tut das jedoch nicht. Um ihren Anspruch auf eine Senkung des Mietzinses geltend zu machen, müssen die Mieter häufig selbst aktiv werden.

Für die Mietzinsgestaltung wird in der ganzen Schweiz seit 10. September 2008 auf einen einheitlichen hypothekarischen Referenzzinssatz abgestellt. Dieser trat an die Stelle des in den einzelnen Kantonen früher massgebenden Zinssatzes für variable Hypotheken.

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