aktuelle SKOS Richtlinien

Kanton Basel-Stadt: Teuerungsanpassung des Grundbedarfs und höhere Mietzinsbeiträge

Die SKOS sowie die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) empfehlen allen Kantonen, den Grundbedarf in der Sozialhilfe bis spätestens 1. Januar 2020 an die Teuerung anzupassen.

Der Kanton Basel-Stadt kommt dieser Empfehlung bereits per 1. Juli 2019 nach und zahlt den Sozialhilfebeziehenden ab diesem Datum den entsprechend angepassten Grundbedarf aus. Für einen Einpersonenhaushalt ist der Grundbedarf neu bei 997 Franken pro Monat, das sind 11 Franken mehr als bisher.

Gleichzeitig erhöht der Kanton per 1. Juli 2019 die Ansätze für die Mietzinsbeiträge. Ein- und Zweipersonenhaushalte erhalten monatlich 70 Franken mehr als bisher für ihren Mietzins. Bei einem Haushalt von fünf und mehr Personen beträgt die Erhöhung des Mietzinsbeitrags 100 Franken pro Monat. Mit dieser Erhöhung bekommt eine unterstützte Person im Einpersonenhaushalt neu maximal 770 Franken für den Mietzins.

Medienmitteilung Kanton Basel-Stadt
Medienmitteilung SODK zur Teuerungsanpassung
Empfohlene GBL-Beiträge ab 2020

Webinar Caseload Converter
Ein Rechner für nachhaltige Falllast und Personalbedarf

Mittwoch, 08.05.2024, 08.30 bis 10.00 Uhr

weitere Informationen