aktuelle SKOS Richtlinien

Ergänzende Unterstützungshilfe für deutsche Staatsangehörige

In bestimmten Fällen können Deutschschweizer Fürsorgestellen bei Gesuchen Deutscher Staatsangehörigen an den Deutschen Hilfsverein Zürich (DHV ZH) gelangen oder für ergänzende Leistungen an ihn verweisen. Der DHV ZH verlangt bei solchen Gesuchen u.a. Nationalitätennachweis und detaillierte Angaben über die finanziellen Verhältnisse. Ausbildungshilfe wird keine geleistet.

Der 1856 gegründete Deutsche Hilfsverein Zürich hat kürzlich den DHV Bern integriert und ist nunmehr – mit Ausnahme Basel – für die gesamte Deutschschweiz und das Fürstentum Liechtenstein zuständig.

Forum SKOS und Städteinitiative 2024
Sozialarbeitende gewinnen und halten

Donnerstag, 18.04.2024, 13.30 bis 17.00 Uhr

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