aktuelle SKOS Richtlinien

Corona: Selbstständige und Angestellte im Stundenlohn brauchen Unterstützung

Mit der Erklärung der ausserordentlichen Lage durch den Bundesrat stehen viele Bereiche des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens still. Davon besonders betroffen sind Selbstständigerwerbende und Personen, die im Stundenlohn oder temporär angestellt sind. Auf den Sozialdiensten treffen bereits zahlreiche Anfragen um Unterstützung ein. Die SKOS appelliert an den Bundesrat diese Menschen zu unterstützen, um die Coronakrise finanziell überbrücken zu können.

Geschlossene Restaurants und Betriebe - ein grosses Problem für Selbstständigerwerbende und Personen, die im Stundenlohn angestellt sind. (Bild: w.r.wagner/pixelio.de)

Mit der Erklärung der ausserordentlichen Lage durch den Bundesrat stehen viele Bereiche des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens still. Davon besonders betroffen sind Selbstständigerwerbende und Personen, die im Stundenlohn oder temporär angestellt sind. Auf den Sozialdiensten treffen bereits zahlreiche Anfragen um Unterstützung ein. Die SKOS appelliert an den Bundesrat diese Menschen zu unterstützen, um die Coronakrise finanziell überbrücken zu können.

Selbstständigerwerbende und Angestellte im Stundenlohn haben keinen Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigungen und verfügen oft über sehr geringe Eigenmittel. Bisher gibt es kein spezielles Hilfsprogramm für diesen Teil der Bevölkerung. Als unterstes Netz der sozialen Sicherheit springt deshalb die Sozialhilfe ein. Sozialdienste aus dem ganzen Land melden denn auch zahlreiche Anfragen von Personen, die eine kurzfristige Unterstützung benötigen.

Wenn diese Entwicklung so weitergeht, werden die Sozialdienste schnell an ihre Grenzen stossen. Es braucht deshalb ein schnelles und beherztes Handeln des Bundesrates, damit die Existenz der betroffenen Personen gesichert wird und die Kleinunternehmen über die Krise hinaus weiterbestehen können. Eine mögliche Massnahme ist die Ausdehnung der Kurzarbeitsentschädigung auf Selbstständigerwerbende und Angestellte im Stundenlohn. Weiter ist zu prüfen, ob für Kleinunternehmen ein Fonds eingerichtet werden kann, mit dem der Erwerbsausfall während der Corona-Krise ausgeglichen werden kann.

Damit die Sozialhilfe in der aktuellen Situation handlungsfähig bleibt, veröffentlicht die SKOS am 20. März Empfehlungen, die nötige Anpassung in der Praxis der Sozialhilfe betreffen. Ein wichtiger Bereich der Sozialhilfe sind die Massnahmen zur Bildung sowie zur Förderung der sozialen und beruflichen Integration. Die Verordnung des BAG führt dazu, dass viele Programmanbieter wie zum Beispiel Restaurants oder Weiterbildungsanbieter, ihren Betrieb einstellen müssen. Oft sind es private Unternehmen und Stiftungen, die diese Programme durchführen. Um sicherzustellen, dass diese Strukturen weiterbestehen und die Massnahmen nach der Corona-Krise weitergeführt werden können, müssen auch diese Unternehmen im Hilfsprogramm mit berücksichtigt werden.

Auskünfte

  • Markus Kaufmann, Geschäftsführer SKOS, Tel. 031 326 19 14
  • Christoph Eymann, Präsident SKOS, Tel. 031 326 19 11

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