Im Rahmen des Nationalen Programms gegen Armut wurde von mehreren Seiten festgestellt, dass Armutsbetroffene teilweise nicht in der Lage seien, ihren Rechten in der Sozialhilfe ausreichend Geltung zu verschaffen.
Eine Studie soll untersuchen, inwieweit ein Handlungsbedarf besteht und welchen Beitrag Rechtsberatungs- und Ombudsstellen an den Rechtsschutz in der Sozialhilfe leisten können. Eingabefrist für die Offerten ist der 4. März 2019. Die SKOS ist in der Begleitgruppe vertreten.