Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 19. Juni 2024 die Bilanz der Plattform gegen Armut sowie die Vorschläge der Steuergruppe zur Kenntnis genommen. Er hat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) beauftragt, ein Konzept zu erarbeiten, um die Plattform in eine dauerhafte Struktur zur Koordination und Entwicklung einer nationalen Armutspolitik zu überführen. Dieses soll aufzeigen, wie sich im Rahmen dieser Struktur Arbeitsprogramme erarbeiten und umsetzen lassen. Zudem soll es einen Vorschlag für einen Rat für Armutsfragen (Beteiligungsgremium von armutserfahrenen Menschen) beinhalten. Die Tätigkeiten der Struktur seien eng mit dem bereits bestehenden nationalen Armutsmonitoring abzustimmen. Das EDI soll auch abklären, in welchem Ausmass institutionelle Partner bereit sind, sich in der Struktur zu engagieren und diese mitzufinanzieren. Die Ergebnisse sollen bis Ende 2024 vorliegen. Darauf gestützt wird der Bundesrat dann über das weitere Vorgehen entscheiden.
Die nun vorliegende externe Evaluation bescheinigt der Plattform eine hohe Qualität. Ihre Tätigkeiten stossen bei den Zielgruppen auf breite Zustimmung, ihre Studien und Praxisinstrumente werden als alltagsnah und einfach verständlich beurteilt. Auch ihre Austausch- und Vernetzungsfunktion nimmt sie erfolgreich wahr. Trotzdem ist das Wirkungspotenzial der Plattform nicht ausreichend ausgeschöpft: Ihre Reichweite ist begrenzt, es mangelt an Anreizen zur Umsetzung von Empfehlungen. Die Steuergruppe der Plattform hat Vorschläge entwickelt, wie die Mängel behoben werden können.